weitere Schwerpunkte der Kanzlei Welzel

Erbrecht
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Arbeitsrecht
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Vertragsrecht
Das Vertragsrecht beinhaltet die Auslegung, die Gestaltung, Bewertung und Überprüfung von Verträgen. Dieses sind Aufgaben, die seit jeher die Juristen beschäftigen. Verträge gibt es viele, wie zum Bespiel Kaufverträge, Mietverträge, Erbverträge, Gesellschafterverträge um nur einige zu nennen. Es handelt sich also um ein breites Spektrum, wo individuell geprüft werden sollte, ob die eigenen Rechte im Falle einer Auseinandersetzung gewahrt sind.

Verkehrsrecht
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