Erbrecht
Das Erbrecht ist wohl mit eines der bekanntesten Rechtsgebiete.
Es ist eine konkrete Einzelfallberatung des Mandanten erforderlich, da der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften und
Möglichkeiten in den Rechtsformen anbietet, wie zum Beispiel Testament mit Vermächtnis, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag etc..
Weiterhin sind eventuelle Erb- und Pflichtteilsansprüche nach einem Todesfall sehr komplex und nie pauschal zu beantworten.
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